HUNDEZUCHT VOM RÜTELIHOF

Jede Zuchtstätte, welche unter der SKG Welpen züchtet muss einen geschützten Zwingernamen kaufen. Beim ersten Wurf müssen alle Welpen mit dem Buchstaben A, beim zweiten Wurf mit Buchstaben B usw. getauft werden und mit diesen Namen sind die Welpen im Stammbaum und Hundestammbuch eingetragen. Auch wird jedem Welpen von der SKG eine Stammbuchnummer zugeordnet und ebenfalls in beiden Dokumente eingesetzt.

Zwingername: Unser Hof und unsere Landparzelle sind im Grundbuch als Rüteli eingetragen, so meldeten wir Rütelihof als geschützten Zwingernamen bei der SKG an. Wir mussten aber fünf verschiedene Vorschläge bringen, von welchem sie einen aussuchten.

Rütelihof war noch nicht vergeben und der SKG bestimmte, dass unser Zwinger vom Rütelihof heissen soll!

Bei unserer Auswahl, war Rütelihof an erster Stelle, weil wir mit dem Namen Rütelihof den Hofnamen von früher aufrechterhalten können, sodass dieser nicht in Vergessenheit gerät. Denn unsere Postadresse mussten wir vor einigen Jahren auf Rossbergstrasse 34 wechseln, welche vorher Rüteli hiess.